Der ambulante Zusatztarif "AMed" der Nürnberger Krankenversicherung erstattet für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte und für osteopathische Leistungen durch andere Leistungserbringer und die für die entsprechend verordneten Arznei-/Heil-/Verbandsmittel sowie Laboruntersuchungen.
BEITRAG
Ab rd. 8,00 EUR/Monat
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Sofortiger Versicherungsschutz, ohne Wartezeiten
LEISTUNGEN
80% Erstattung
Heilbehandlungen durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte, osteopathische Leistungen
Max. 800 EUR innerhalb von 12 Monaten (für Kinder und Jugendliche 400 EUR) wie z.B. Homöopathie, Akupunktur, Akupressur, Osteopathie, Sauerstofftherapien oder traditionelle chinesische Medizin etc.
FAQ
Ab wann habe ich Versicherungsschutz?
Sie haben sofortigen Versicherungsschutz. Die Leistung sind in den ersten 12 Monaten auf 200 EUR und in den ersten 24 Monaten auf 400 EUR begrenzt.
Wie verhält es sich mit den Leistungen der Gesetzlichen Kasse?
Sofern bei den Aufwendungen ein Anspruch auf Leistungen in der Gesetzlichen Kasse besteht, sind diese zuerst zu beanspruchen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt.
Leistet der Tarife auch für Arzneimittel?
Im Rahmen der Heilbehandlung durch Heilpraktiker, Ärzte oder Osteopathie werden auch die Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Laboruntersuchungen zu insgesamt 80 % erstattet (innerhalb von 12 Monaten max. 800 EUR, max. 400 EUR für Kinder und Jugendliche).
Wie erhalte ich Kostenerstattung für Osteopathie?
Erstattungsfähig sind 80 % der Aufwendungen für osteopathische Leistungen, wenn diese qualitätsgesichert von einem zur osteopathischen Behandlung berechtigten Arzt, einem Physiotherapeuten oder sonstigen Leistungserbringern durchgeführt werden. Diese müssen Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
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