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Basic: Seit
dem 01.01.2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland
verpflichtet, für sich selbst und ihre minderjährigen
Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. An den
Regelungen zur Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen
Kasse ändert sich nichts, sie bleibt vorrangig. Neu
ist für höher verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige
und Beamte die Versicherungspflicht. Waren sie vorher
nicht in einer Gesetzlichen Kasse versichert, ist ausschließlich
die Private Krankenversicherung zuständig.
Wenn eine bestehende private Krankenversicherung
für den jeweiligen Kunden die Versicherungspflicht erfüllt,
darf sie vom PKV-Unternehmen grundsätzlich nicht
mehr gekündigt werden. Dies gilt sowohl für die Nichtzahlung
der Beiträge als auch für Obliegenheitsverletzungen
und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Der Schutz hat aber seinen Preis: knapp 600 Euro kostet
diese Absicherung im Basistarif für Erwachsene. Dazu kommen noch die Beiträge für die Pflegeversicherung. |