Basic: Seit dem 01.01.2009 ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder eine Krankenversicherung abzuschließen. An den Regelungen zur Krankenversicherungspflicht in der Gesetzlichen Kasse ändert sich nichts, sie bleibt vorrangig. Neu ist für höher verdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte die Versicherungspflicht. Waren sie vorher nicht in einer Gesetzlichen Kasse versichert, ist ausschließlich die Private Krankenversicherung zuständig. Wenn eine bestehende private Krankenversicherung für den jeweiligen Kunden die Versicherungspflicht erfüllt, darf sie vom PKV-Unternehmen grundsätzlich nicht mehr gekündigt werden. Dies gilt sowohl für die Nichtzahlung der Beiträge als auch für Obliegenheitsverletzungen und bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Der Schutz hat aber seinen Preis: 569,63 Euro kostet diese Absicherung im Basistarif für Erwachsene ab 21 Jahren. Dazu kommen noch die Beiträge für die Pflegeversicherung.
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