 | | Ausländische Selbständige und Freiberufler in der Schweiz können ihren Versicherungsschutz wählen. Mehr
Grenzgänger Krankenversicherungen Private Vollversicherung Krankenversicherung für Grenzgänger Schweiz Sie arbeiten in der Schweiz? Sie sind Grenzgänger?Ab 01.06.2002 gilt in der Schweiz die grundsätzliche Versicherungspflicht basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung. Das heißt, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG (soziale Krankenversicherung) versichern lassen müssen: - Alle in der Schweiz arbeitstätigen Bürger und Bürgerinnen der EU und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger, deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich nicht zusammen mit dem Arbeitstätigen versichern lassen müssen)
- In der EU wohnhafte BezügerInnen von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren nichterwerbstätige Familienangehörige), die in ihrem Wohnland keine Rente erhalten.
Sie haben als Grenzgänger drei Möglichkeiten: 1. Möglichkeit Sie versichern sich bei einer Schweizer Kasse. Falls Sie eine Schweizer Kasse wählen: da das Krankenversicherungssystem in der Schweiz zwar hinreichenden Schutz für eine Grundversorgung bietet, aber auch einige "Lücken" hat, empfiehlt es sich, diese auch zu schließen. Sie sollten dazu folgende Zusatzversicherungen - eine Stationäre Zusatzversicherung ( Wahlleistungen ) - eine Zahn-Zusatzversicherung ( Ambulant und Zahnersatz - eine Pflegeversicherung(Deutsche) Pflegepflichtversicherung Ja/Nein ? Wir empfehlen diese unbedingt zu einer Privaten Vollversicherung oder einer Schweizer Krankenkasse mit in D hinzuzuversichern, da sonst nach Rückkehr bei einer Unterbrechung eine langjährige Wartezeit zu absolvieren wäre. Auch zu einer bestehenden Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung mit abzuschließen. 2.MöglichkeitSie versichern sich bei einer Privaten Vollversicherung einer deutschen Privaten Krankenversicherung. 3. Möglichkeit Falls Mitglied in einer deutschen Krankenkasse, verbleiben Sie dort. Empfehlenswert ist eine deutsche Zusatzversicherung für den stationären Bereich. Ggf. auch weitere Zusatzversicherungen Wichtige Fragen zum Thema Befreiung, Grenzgänger und Bilaterale Abkommen beantworten Ihnen folgende Homepages:
www.kvg.org http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htmHinweis Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema Schweizer Sozialversicherung http://www.ahv.ch |