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Ausländische
Selbständige und Freiberufler in der Schweiz können ihren Versicherungsschutz
wählen.
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Grenzgänger
Krankenversicherungen Private Vollversicherung Krankenversicherung für Grenzgänger Schweiz
Sie arbeiten in der Schweiz? Sie sind Grenzgänger?
Ab 01.06.2002 gilt in der
Schweiz die grundsätzliche
Versicherungspflicht basierend auf dem Erwerbsort. Die Versicherungspflicht
erstreckt sich auf den Bereich der sozialen Krankenversicherung.
Das heißt, dass sich grundsätzlich folgende Personen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz nach KVG (soziale Krankenversicherung)
versichern lassen müssen:
- Alle in der Schweiz
arbeitstätigen Bürger und Bürgerinnen der EU und ihre nichterwerbstätigen
Familienangehörigen
mit Wohnsitz in der EU (Ausnahme bilden deutsche Grenzgänger,
deren nichterwerbstätige Familienangehörige sich nicht zusammen
mit dem Arbeitstätigen versichern lassen müssen)
- In der EU wohnhafte BezügerInnen
von Schweizer Renten oder Arbeitslosengelder (und deren
nichterwerbstätige Familienangehörige), die in ihrem Wohnland
keine Rente erhalten.
-
Sie haben
als Grenzgänger drei Möglichkeiten:
1. Möglichkeit
Sie versichern sich bei einer Schweizer
Kasse.
Falls Sie eine Schweizer Kasse wählen: da das Krankenversicherungssystem
in der Schweiz zwar hinreichenden Schutz für eine Grundversorgung
bietet, aber auch einige "Lücken" hat, empfiehlt es sich, diese
auch zu schließen.
Sie sollten dazu folgende Zusatzversicherungen
- eine Stationäre Zusatzversicherung ( Wahlleistungen )
- eine Zahn-Zusatzversicherung ( Ambulant und Zahnersatz
- eine Pflegeversicherung
(Deutsche) Pflegepflichtversicherung
Ja/Nein ?
Wir empfehlen diese unbedingt zu einer Privaten Vollversicherung
oder einer Schweizer Krankenkasse mit in D hinzuzuversichern, da sonst
nach Rückkehr bei einer Unterbrechung eine langjährige Wartezeit
zu absolvieren wäre. Auch zu einer bestehenden Zusatzversicherung
besteht die Möglichkeit, die Pflegepflichtversicherung mit
abzuschließen.
2.MöglichkeitSie versichern sich bei einer Privaten
Vollversicherung einer deutschen Privaten Krankenversicherung.
3. Möglichkeit
Falls Mitglied in einer deutschen Krankenkasse,
verbleiben Sie dort. Empfehlenswert ist eine deutsche Zusatzversicherung
für den stationären Bereich. Ggf. auch weitere
Zusatzversicherungen
Wichtige Fragen zum Thema Befreiung,
Grenzgänger und Bilaterale Abkommen beantworten Ihnen folgende
Homepages:
www.kvg.org
http://www.kvg.org/vollzug/grenzgaenger/default.htm
Hinweis
Hier
finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema
Schweizer Sozialversicherung
http://www.ahv.ch
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