Diese Zusatzversicherung der Nürnberger Tarif FIT bietet Ihnen umfassende Leistungen denn FIT schließt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jeder vierte Deutsche stirbt an Krebs. Früherkennung kann Leben verlängern. In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Vorsorgeuntersuchungen aber an Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel das Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Diese und zwei weitere Versorgungslücken schließt der neue Zusatztarif FIT der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG (NKV).
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Leistungen
80-prozentige Erstattung der Kosten, max. 400 EUR pro Kalenderjahr, für nachfolgende Vorsorgeuntersuchungen Besondere Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Neugeborenen-Audio-Check Untersuchung zur Früherkennung von Schielen und Schwachsichtigkeit im Kleinkind- und Vorschulalter Kinder-Intervall-Check (Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder- Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr)
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs
Krebsvorsorge bei Frauen (einschließlich Mammographie zur Brustkrebs-Früherkennung) Krebsvorsorge bei Männern (einschließlich einer Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms) Spezielle videounterstützte Untersuchung der Haut zur Früherkennung von Hautkrebs
Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
Großer Gesundheits-Check Kleiner Gesundheits-Check Intervall-Check (zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung) Ultraschall-Check-Up von Organen (Sono-Check) Doppler Sonographie der hirnversorgenden Gefäße (Schlaganfallvorsorge) Lungenfunktionsprüfung (zur Früherkennung von Erkrankungen der Atemwege) Knochendichtemessung (zur Früherkennung der Osteoporose) Messung des Augeninnendrucks zur Glaukomfrüherkennung Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung HIV-Test
Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
zusätzliche sonographische Schwangerschaftsuntersuchungen bei Nicht-Risiko-Schwangerschaften Triple-Test auf Morbus-Down und Neuralrohrdefekte eines Fötus
50- prozentige Erstattung der Kosten für Inlays
Maximale Erstattung:
250 EUR im 1. Versicherungsjahr 500 EUR im 2. Versicherungsjahr 750 EUR im 3. Versicherungsjahr ab dem 4. Versicherungsjahr werden die Aufwendungen auf max. 1.000 EUR pro Kalenderjahr begrenzt
Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils bei stationären Aufenthalten