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  Sie arbeiten im Ausland? Sie sind Grenzgänger? In welchem Land Sie arbeiten und leben und egal welcher Nationalität Sie sind, wir bieten Ihnen hier Lösungen.

 

Deutsche Grenzgänger :
Wenn Sie als Deutscher im grenznahen Bereich ( z.B. Schweiz oder Frankreich ) im Ausland arbeiten, wenden sich diese Angebote an Sie.

 

Für Gesetzlich Versicherte
Wer sich nach dem Ausscheiden aus der gesetzlichen ( deutschen ) Krankenversicherung freiwillig weiterversichern will, muss dieses unbedingt innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist anzeigen. Danach ist der Anspruch auf Weiterversicherung unwiderruflich erloschen.

 

Grenzgänger Schweiz :
Mehr Informationen hierzu gibt es in dieser Rubrik

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