Kranken werden kann jeder ! Das Krankentagegeld / Tagegeld der EUROPA / Continentale sichert gegen den drohenden Ausfall der Einkünfte sowohl bei Arbeitnehmern wie auch bei Selbständigen oder Freiberufler ab. Sie können es zu einer Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung hinzu versichern.
Vorteile:
Für Krankentagegeldversicherungen ab dem 43. Tag besteht europaweit Leistung. Nach vorheriger Vereinbarung bietet man auch weltweiten Schutz.
Weiblichen Kunden: Die Absicherung des Einkommens gilt auch für schwangerschaftsbedingte Krankheitsfälle.
Leistungen auch nach Unfällen, die durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen hervorgerufen wurden.
Erhöht sich das Einkommen, kann dieser eine entsprechende Leistungsanpassung ohne neue Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung beantragen.
Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gleichen Krankheit oder Unfallfolgen werden die Karenztage bei Arbeitnehmern zusammengerechnet
Leistung ohne zeitliche Begrenzung, natürlich inkl. Sonn- und Feiertage. Das Krankentagegeld ist steuerfrei.
Im Falle eines Unfalls besteht, entsprechend der individuellen Karenzzeit, sofortiger Schutz.
Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kann bis zu dem Tag eingereicht werden, an dem die Leistungspflicht beginnt
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in folgenden Fällen:
Bei Versicherten mit Anspruch auf Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung
Bei Selbständigen, wenn gleichzeitig eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a. G. besteht.
Wenn die Krankheitskostenvollversicherung nicht bei der Continentale besteht, Verzicht bei beiÜbertritt aus der GKV oder bei Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf freie Heilfürsorge bis zur Höhe des 1,1fachen des höchstmöglichen Krankengeldes in der GKV auf das ordentliche Kündigungsrecht.