Ambulante Heilbehandlung
100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw. 80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips
der Aufwendungen für ärztliche Leistungen (keine Leistungen bei Psychotherapie und Heilpraktiker), Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);
100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen;
80 % der Aufwendungen für Heilmittel;
Stationäre Heilbehandlung
100 % der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Beleghebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km;
Zahnärztliche Heilbehandlung
100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 60 % der Aufwendungen für Zahnersatz, (einschl. Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie; summenmäßige Begrenzung im Zahnbereich
100 % der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).