Diese Vollversicherungstarife der Central Krankenversicherung wenden sich vor allem an preis- / leistungsbewusste Einsteiger oder Wechsler auch aus der Gesetzlichen Krankenkasse.
Angebot
T
arif CV3H
100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw. 80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen ( summenmäßige Begrenzung). 100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen; 80 % der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen; 100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Mehrbettzimmer Allgemeine Leistungen 100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 75 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie ( summenmäßige Begrenzung für Zahnersatz- und Kieferorthopädieleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn); 100 % der Mehrkosten für Rücktransport bei kurzfristigen Auslandsreisen. Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ- Höchstsätzen Möglichkeiten der Selbstbeteiligung (für alle Leistungsbereiche): 250 EUR p. a. (Tarif CV3H250) 500 EUR p. a. ( Tarif CV3H500)
Tarif CV3
N
Dieser Tarif der Central Krankenversicherung wendet sich vor allem an preis- / leistungsbewusste Einsteiger oder Wechsler auch aus der Gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen sind 100 % der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Hebammen- sowie Heilpraktikerleistungen; 100 % der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus; Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweibettzimmer oder/und gesondert berechnete ärztliche Leistungen; 100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 60 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung für Zahnersatz- und Kieferorthopädieleistungen in den ersten sechs Jahren nach Versicherungsbeginn);
100 % der Mehrkosten für den Rücktransport bei kurzfristigen Auslandsreisen.
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ- Höchstsätzen, im stationären Bereich bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus. Möglichkeiten der Selbstbeteiligung (für alle Leistungsbereiche): 250 EUR p. a. (Tarif CV3N250) 500 EUR p. a. ( Tarif CV3N500)