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Als
Beamter bzw. Beihilfeberechtigter
unterliegen Sie je nach Bundesland und
persönlicher Situation den Vorschriften
Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Diese und
Ihre Private Krankenversicherung bilden
zusammen die Kostenerstattung im
Krankheitsfall. Deshalb muss die Private
Krankenversicherung den jeweiligen
Erstattungssatz auch diesen Gegebenheiten
anpassen und bietet Beihilfekonforme
Tariflösungen an.
Unsere Erfahrung:
Der Wechsel in eine Private
Krankenversicherung ( Beihilfetarif ) sollte
gründlich überlegt werden, wenn Sie bereits
seit langem bei einem anderen Anbieter
versichert sind. Meist lohnt sich kein
Wechsel, da aufgrund des neuen
Eintrittsalters die Tarifbeiträge erheblich
teurer sind.
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