Private Beihilfetarife für Beamte Öffentlicher Dienst

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Als Beamter bzw. Beihilfeberechtigter unterliegen Sie je nach Bundesland und persönlicher Situation den Vorschriften Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Diese und Ihre Private Krankenversicherung bilden zusammen die Kostenerstattung im Krankheitsfall. Deshalb muss die Private Krankenversicherung den jeweiligen Erstattungssatz auch diesen Gegebenheiten anpassen und bietet Beihilfekonforme Tariflösungen an.
Unsere Erfahrung:
Der Wechsel in eine Private Krankenversicherung ( Beihilfetarif ) sollte gründlich überlegt werden, wenn Sie bereits seit langem bei einem anderen Anbieter versichert sind. Meist lohnt sich kein Wechsel, da aufgrund des neuen Eintrittsalters die Tarifbeiträge erheblich teurer sind.


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