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Früher war der Hausarzt
der erste und wichtigste Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen
Problemen. Mit Beginn des neuen Jahrtausends wurden Stellung
und Bedeutung des Hausarztes in der medizinischen Grundversorgung
vom Gesetzgeber wieder deutlich gestärkt. Dieser Entwicklung
trägt der Barmenia Tarif VCH in besonderer Weise Rechnung.
Durch
die umfassende medizinische Betreuung des Hausarztes werden
Kosten eingespart. Zum Beispiel:
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sorgt er für eine schnelle und effektive Behandlung - auch
durch seine fachärztlichen Kollegen,
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dokumentiert er die vollständige Krankengeschichte und ermöglicht
so eine gezieltere Diagnose und Therapie,
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vermeidet er Doppeluntersuchungen oder in der Kombination
unverträgliche Therapien.
Diesen
Kostenvorteil gibt der Tarif VCH im vollen Umfang an Sie weiter.
Deshalb ist der Beitrag für diesen kompakten und dennoch umfassenden
Krankenversicherungsschutz so günstig.
Leistungen
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100
%ige Kostenerstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch den Hausarzt
und - auf dessen Veranlassung - auch für Behandlung durch Fachärzte.
Ihr Hausarzt muss nicht zwingend ein "Allgemeinmediziner" sein.
Ausnahmsweise kann - nach vorheriger Absprache - auch ein Internist
als Hausarzt aufgesucht werden. Auch die Kosten für Behandlungen
durch Augen- und Kinderärzte, Gynäkologen sowie selbstverständlich
Not- und Bereitschaftsärzte werden zu 100 % erstattet. Wenn Sie
sich direkt von einem Facharzt (z.B. Orthopäde, HNO-Arzt) behandeln
lassen, erhalten Sie eine Kostenerstattung von 80 %.
- 100 %ige Kostenerstattung
für Arzneien und Heilmittel bei Verordnung durch den Hausarzt und
die Fachärzte, an die Sie Ihr Hausarzt überwiesen hat. Bei Verordnungen
durch den direkt konsultierenden Facharzt werden 80 % erstattet.
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100
%ige Kostenerstattung für alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen
durch Ihren Hausarzt, auch wenn sie über die gesetzlich eingeführten
Programme hinausgehen.
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80
%ige Kostenerstattung für Hilfsmittel. Für Sehhilfen, Hörgeräte,
orthopädische Schuhe und Krankenfahrstühle gelten bestimmte Höchstbeiträge.
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100
%ige Kostenerstattung für Zahnbehandlung, 60 %ige Erstattung für
Zahnersatz und Kieferorthopädie je nach gewähltem
Versicherungsumfang bis zu 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro
Rechnungsbetrag. Über diese Beträge hinaus werden 40 % erstattet
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