VCH BarmeniaBarmenia Vollversicherung VCH

Barmenia Private Vollversicherung VCH

Früher war der Hausarzt der erste und wichtigste Ansprechpartner bei allen gesundheitlichen Problemen. Mit Beginn des neuen Jahrtausends wurden Stellung und Bedeutung des Hausarztes in der medizinischen Grundversorgung vom Gesetzgeber wieder deutlich gestärkt. Dieser Entwicklung trägt der Barmenia Tarif VCH in besonderer Weise Rechnung. Durch die umfassende medizinische Betreuung des Hausarztes werden Kosten eingespart. Zum Beispiel:
  • sorgt er für eine schnelle und effektive Behandlung - auch durch seine fachärztlichen Kollegen,
  • dokumentiert er die vollständige Krankengeschichte und ermöglicht so eine gezieltere Diagnose und Therapie,
  • vermeidet er Doppeluntersuchungen oder in der Kombination unverträgliche Therapien.

Diesen Kostenvorteil gibt der Tarif VCH im vollen Umfang an Sie weiter. Deshalb ist der Beitrag für diesen kompakten und dennoch umfassenden Krankenversicherungsschutz so günstig.


Angebot

Leistungen
  • 100 %ige Kostenerstattung bei ambulanter Heilbehandlung durch den Hausarzt und - auf dessen Veranlassung - auch für Behandlung durch Fachärzte. Ihr Hausarzt muss nicht zwingend ein "Allgemeinmediziner" sein. Ausnahmsweise kann - nach vorheriger Absprache - auch ein Internist als Hausarzt aufgesucht werden. Auch die Kosten für Behandlungen durch Augen- und Kinderärzte, Gynäkologen sowie selbstverständlich Not- und Bereitschaftsärzte werden zu 100 % erstattet. Wenn Sie sich direkt von einem Facharzt (z.B. Orthopäde, HNO-Arzt) behandeln lassen, erhalten Sie eine Kostenerstattung von 80 %.

  • 100 %ige Kostenerstattung für Arzneien und Heilmittel bei Verordnung durch den Hausarzt und die Fachärzte, an die Sie Ihr Hausarzt überwiesen hat. Bei Verordnungen durch den direkt konsultierenden Facharzt werden 80 % erstattet.
  • 100 %ige Kostenerstattung für alle ambulanten Vorsorgeuntersuchungen durch Ihren Hausarzt, auch wenn sie über die gesetzlich eingeführten Programme hinausgehen.

  • 80 %ige Kostenerstattung für Hilfsmittel. Für Sehhilfen, Hörgeräte, orthopädische Schuhe und Krankenfahrstühle gelten bestimmte Höchstbeiträge.

  • 100 %ige Kostenerstattung für Zahnbehandlung, 60 %ige Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie je nach gewähltem Versicherungsumfang bis zu 2.500 Euro bzw. 5.000 Euro Rechnungsbetrag. Über diese Beträge hinaus werden 40 % erstattet.