Alle in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich krankenversicherten Personen können die BKK FTE als Krankenkasse wählen. Nicht nur Arbeitnehmer, Auszubildende, Studenten, Selbstständige und Arbeitslose sind willkommen, sondern auch Versicherte mit mehreren kostenfrei zu versichernden Angehörigen sowie Personen, die bereits älter als 50 Jahre sind und bereits über viele Jahre einer anderen Krankenkasse angehören. Schnuppermitgliedschaft Interessenten bietet die BKK FTE eine Schnuppermitgliedschaft zum Testen an. Werden die Erwartungen nicht erfüllt, kann die Mitgliedschaft ohne Einhaltung der Bindungsfrist von 18 Monaten gekündigt werden, wenn zu einer anderen Betriebskrankenkasse gewechselt wird. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten ist jedoch einzuhalten.