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Ambulante
Heilbehandlung |
100% |
Erstattung bei ärztlicher Behandlung |
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80% |
Für Behandlung durch einen
Heilpraktiker |
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80% |
Für psychotherapeutische und
psychosomatische ambulante
Behandlungen durch Ärzte oder nach
dem Psychotherapeutengesetz
anerkannte Psychotherapeuten |
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90% |
Für Arznei- und Verbandmittel bis
zum Rechnungsbetrag von 3.000 EUR im
Kalenderjahr, darüber hinaus 100% |
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100% |
Bis insgesamt 200 EUR pro
Kalenderjahr für Brillengläser,
Fassung und Kontaktlinsen
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100% |
künstliche Befruchtung:
Erstattet werden höchstens 3
Inseminationen und / oder 3
In-vitro-Fertilisationen (IVF) oder
3 In-vitro-Fertilisationen /
intrazytoplasmatische
Spermieninjekti-onen (ICSI) |
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100% |
Impfungen, die jeweils aktuell von
der Ständigen Impfkommission (STIKO)
am Robert Koch-Institut in
Abhängigkeit von Alter und
Geschlecht empfohlen werden |
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100% |
Hilfsmittel-Management:
Wird eines der folgenden Hilfsmittel
über das Hilfsmittel-Management des
Versicherers bezogen, so sind die
hierfür anfallenden Kosten zu 100 %
erstattungsfähig:
Atmungsmonitore, Beatmungsgeräte
inkl. Sauerstoffgeräte und
Schlafapnoegeräte, Krankenfahrstühle |
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Stationäre Heilbehandlung |
100% |
Erstattung bei stationärer
Behandlung im Zweibettzimmer mit
Wahlarzt |
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100% |
für medizinisch notwendigen
Transport zum nächstgelegenen
Krankenhaus |
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Zahnärztliche Heilbehandlung |
100% |
für Zahnbehandlung inkl. Inlays |
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80% |
für Zahnersatz bis 1.500 EUR im
Kalenderjahr, darüber hinaus zu 65% |
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Jährlicher Selbstbehalt |
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Wahlweise 250,
600 EUR oder
1200 EUR pro Person und
Kalenderjahr |