ARAG Zusatzversicherung Tarif 181ARAG -Zusatzversicherung Tarif 181
ARAG Ambulante Zusatzversicherung 181

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Diese ambulante Zusatzversicherung gilt für Gesetzlich  Versicherte, deren Krankheitskosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung Ihrer Gesetzlichen Kasse entscheiden, bietet Ihnen dieser Tarif die Absicherung der ambulanten "restlichen" Leistungen.

Hintergrund
:
Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, dass der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann.
Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte.


Leistungen
Ärztliche Behandlung
Ambulante OP
Arzneien und Verbandmittel
Heilmittel
Psychotherapie
Heilpraktiker
Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters - und Diagnosebeschränkung
Schutzimpfungen
Schwangerschaft/Entbindung
Krankentransporte
Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort


Mehr Informationen: