Diese ambulante Zusatzversicherung gilt für Gesetzlich Versicherte, deren Krankheitskosten nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung Ihrer Gesetzlichen Kasse entscheiden, bietet Ihnen dieser Tarif die Absicherung der ambulanten "restlichen" Leistungen.
Hintergrund: Seit dem 01.01.2004 haben alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse das "Kostenerstattungsprinzip" zu wählen. Das bedeutet, dass der Arzt seine Behandlung wie bei einem Privatpatienten ohne gesetzliche Einschränkungen optimal ausgestalten kann. Mit einer privatärztlichen Behandlung entstehen aber auch Mehrkosten, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt. Sie erstattet auch weiterhin nur soviel, wie die Behandlung als Kassenpatient gekostet hätte.
Leistungen Ärztliche Behandlung Ambulante OP Arzneien und Verbandmittel Heilmittel Psychotherapie Heilpraktiker Vorsorgeuntersuchungen ohne Alters - und Diagnosebeschränkung Schutzimpfungen Schwangerschaft/Entbindung Krankentransporte Behandlung in einem Heilbad bzw. Kurort