Die ambulante Zusatzversicherung Tarif AZ01 ist speziell für Mitglieder von Betriebskrankenkassen konzipiert. Mit dem Tarif AZ01 ergänzen Sie den Schutz Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse um wichtige Leistungen
Mehr Informationen:
Leistungen
Ambulante Heilbehandlung
50 % für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen der Mindestsätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), bis zu einem Rechnungsbetrag von 515 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel
70 % der nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten, jedoch höchstens 105 EUR pro Einzelfall (für Personen mit Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV) bzw.
70 % der vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag nach Abzug von 15 EUR verbleibenden Kosten, jedoch höchstens 105 EUR pro Einzelfall. Ein Anspruch auf eine neue Sehhilfe entsteht bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien (für Personen ohne Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen gegenüber der GKV)
Zahnersatz
25 % des für die entsprechende Regelversorgung der GKV festgesetzten Betrages, im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte, ohne Begrenzung auf die Höchstsätze
Leistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes
100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays, Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen