Versicherungsfähig sind Studenten der Human- oder Zahnmedizin, Ärzte und Zahnärzte, sofern sie noch versicherungspflichtig in der GKV sind, bis zum 40. Lebensjahr, sowie jeweils die Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder.
Die Laufzeit der Option beträgt fünf Versicherungsjahre