Versicherungsfähig sind Studenten
der Human- oder Zahnmedizin, Ärzte und Zahnärzte,
sofern sie noch versicherungspflichtig in der
GKV sind, bis zum 40. Lebensjahr, sowie jeweils
die Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder.
Die Laufzeit der Option beträgt fünf
Versicherungsjahre